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Armeepapier: JCVP-Modell „Wehrpflicht plus

Ausgangslage: Die Krise der Armee

Die JCVP stellt nach eingehender Analyse fest, dass die heutige Armee aus verschiedensten Gründen in der Krise steckt. Probleme bestehen insbesondere bei der Klarheit des Armeeauftrags,  bei der Rekrutierung und Motivation des Personals, bei der Effizienz im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Finanzen und bei der Umsetzung der Wehrgerechtigkeit. Das Vorhandensein dieser Probleme führt zu einem schlechten Image der Armee und lässt den Rückhalt im Volk bröckeln. Parteipolitische Ränkespiele zwischen den Linken, welche auf die Abschaffung der Armee hinarbeiten, und den Rechtsaussen, welche eine Armee wollen, die dem heutigen Gefährdungspotential nicht mehr entspricht, verhindern gleichzeitig eine konkrete Lösung.

Anforderungen an die neue Armee

Die JCVP – als lösungs- und zukunftsorientierte Kraft der bürgerlichen Mitte – schlägt aufgrund dieser
Krise der Armee einen umfassenden Umbau der Strukturen vor. Dieser muss auf jeden Fall folgenden
Anforderungen genügen:

  1. Einsatzfähigkeit im Bereich Raumsicherung, (internationalen) Friedenserhaltungs- und Sicherungseinsätzen
  2. Steigerung der Professionalität und Qualität der Truppe
  3. Steigerung der Motivation der Truppe
  4. Fokussierung auf die Aufwuchsfähigkeit der Armee
  5. Stabilisierung der Ausgaben im Armeebereich bei CHF 4 Mia. (im Moment 0.9% des BIP)
  6. Gewährleistung der Wehrgerechtigkeit
  7. Vereinbarkeit mit den Interessen der Wirtschaft (insbesondere Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten von ca. CHF 9 Mia.)
  8. Einbindung von zivilem Know-how


Die bisherigen Modellvorschläge – die Weiterführung des Status quo, die Berufsarmee, die Armee mit allgemeiner Dienstpflicht, die freiwillige Milizarmee und die „Durchdienerarmee“ – können diese Anforderungen nicht in corpore erfüllen und sind deshalb abzulehnen.

Das JCVP-Modell „Wehrpflicht plus“

Damit die aufgezählten Anforderungen grösstenteils erfüllt werden können, schlägt die JCVP eine Synthese der bisher vorgeschlagenen Reformmodelle vor.

-Musterung

Sämtliche Schweizerinnen und Schweizer, die keine Gewissensprobleme mit dem Gebrauch von Schusswaffen haben, werden militärisch gemustert. Wer Gewissensunvereinbarkeiten geltend macht, leistet Ersatzdienst.

Die Musterung dauert wenige Wochen und vermittelt Grundkenntnisse in den Bereichen Sanitätsdienst, Waffengebrauch, Sicherheit und Katastrophenschutz. Im Rahmen des Grunddiensts hat jeder Stellungspflichtige zu entscheiden, ob er Wehrdienst oder eine angemessene Wehrersatzabgabe leisten will. Nur bei schweren körperlichen Gebrechen erfolgt eine Entlassung aus der Musterungspflicht und damit aus der Pflicht einen Dienst oder eine Ersatzabgabe zu leisten.

-Wehrdienst und Ersatzdienst

AbsolventInnen der Musterung können sich für den Wehrdienst bewerben. So entsteht Wettbewerb unter den Stellungspflichtigen und die Qualität des Personals steigt. Zudem kann im Krisenfall der Armeebestand erhöht und im Friedensfall gesenkt werden. Ziel ist eine hochmotivierte, leistungsfähige, topausgerüstete Truppe. Um die Finanzierung sicherzustellen ist der Bestand der Armee (dh. Wehrdienstleistende plus Berufskader) auf unter 50000 AdA (Angehörige der Armee) zu senken. Für den Krisenfall ist auch die obligatorische Verpflichtung möglich.

Der Wehrdienst wird entweder am Stück geleistet und dauert mind. 10 Monate oder er wird in jährlich wiederkehrenden Kursen geleistet. Wo militärisches Know-how (Infanterie, Luftwaffe…) notwendig ist, erfolgt zur Steigerung der Professionalität die Dienstleistung am Stück. Die Wehrdienstleistenden erhalten so die Fähigkeit klassische militärische Tätigkeiten vom Bewachungs- bis zum Friedenserhaltungsauftrag auszuüben. Wo eher ziviles Know-how gefragt ist (Sanitäts- und Genietruppen…), erfolgt die Dienstleistung im Rahmen von jährlichen Kursen. Wehrdienstabsolvierende erhalten nach ihrem Austritt aus der Armee Vergünstigungen bei Studien-/Weiterbildungsgebühren, Transportkosten (öffentlicher Verkehr) und Steuern.
Der Ersatzdienst kann zeitlich verteilt oder am Stück geleistet werden und dauert mindestens ebenso lang wie der Wehrdienst. Er beinhaltet die bisherigen Aufgaben des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Der Feuerwehrdienst wird in den Ersatzdienst integriert.

-Ersatzabgabe

Wer weder Wehrdienst oder Ersatzdienst leistet bzw. geleistet hat oder die jeweilige Dienstform vorzeitig verlässt, ist zur Zahlung einer angemessenen Ersatzabgabe verpflichtet. Diese wird proportional zum steuerbaren Einkommen erhoben und ergibt sich aus der Anzahl nicht geleisteter Diensttage. Kann der Bedarf an Dienstleistenden anhand der eingehenden Bewerbungen gedeckt werden, kann die Ersatzabgabe gesenkt oder gar aufgehoben werden.

- Obligatorische Wiederholungskurse

Die Absolventen des Wehrdienstes am Stück und des Ersatzdienstes sind, so lange sie der Reserve zugeteilt sind, verpflichtet während zwei Abenden (ca. 2 Stunden) pro Jahr ihre Kenntnisse bzgl. der Grundausbildung (Schiessen, SanDienst, ABC etc.) aufzufrischen. Diese Wiederholungskurse werden von den lokalen Vereinen (Schiessvereine, Samaritervereine) organisiert und vom Bund vergütet. Diese Massnahme soll die Aufwuchsfähigkeit der Armee bzw. des Ersatzdienstes für den Krisenfall ermöglichen.

 

 

 


URL: http://www.jcvp.ch/themen/themenuebersicht/sicherheit/
Stand: 19. June 2013 12:09:10 PM